- Verlaub
- Ver|laub 〈m.; -s; unz.; nur noch in der Wendung〉1. mit \Verlaub mit Ihrer Erlaubnis2. das ist, mit \Verlaub zu sagen, eine Frechheit mit allem schuldigen Respekt zu sagen[<mnddt. vorloven „erlauben, genehmigen“; Nebenform von erlauben]
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Ver|laub:in der Verbindung mit V. (geh.; wenn Sie gestatten; wenn es erlaubt ist; zu veraltet verlauben = erlauben; vgl. mniederd. mit vorlōve = mit Erlaubnis, zu: verlöven = erlauben, genehmigen, Nebenf. von ↑ erlauben: das ist mir, mit V. [gesagt, zu sagen], zu langweilig).* * *
Ver|laub: in der Verbindung mit V. (geh.; wenn Sie gestatten; wenn es erlaubt ist; zu veraltet verlauben = erlauben; vgl. mniederd. mit vorlōve = mit Erlaubnis, zu: verlöven = erlauben, genehmigen, Nebenf. von ↑erlauben): das ist mir, mit V. [gesagt, zu sagen], zu langweilig; Ein Langweiler ist dieser Porträtist nie. Aber vielleicht, mit V., ein Schaumschläger? (Reich-Ranicki, Th. Mann 135); Denn mit V. gesagt, er scheint mir betrunken (Frisch, Cruz 29); Schließlich knöpfte ich mit V. meine Weste auf (Th. Mann, Krull 185).
Universal-Lexikon. 2012.